Urlaubsanspruch gemäß TVöD

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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.03.2012 (9 AZR 529/10) die Regelungen im TVöD zum altersabhängigen Urlaub für ungültig erklärt. Die Tarifparteien haben im aktuellen TVöD 2012 deshalb Änderungen der Urlaubsansprüche vereinbart, die wiederum Änderungen in der AHB Zeitwirtschaft nach sich ziehen.

Mit der AHB Zeitwirtschaft Web können diese Änderungen mit Hilfe der automatischen Urlaubsanspruchsberechnung schnell und einfach für alle Mitarbeiter hinterlegt werden.

Wird die automatische Berechnung von Urlaubsansprüchen noch nicht verwendet, so werden von der Anwendung initial passende Urlaubsgruppen angelegt (ab Version 6.60), die dann genutzt werden können.

Kunden, die die automatische Berechnung von Urlaubsansprüchen bereits
nutzen, müssen die bestehenden Urlaubsgruppen anpassen. Die notwendigen Einstellungen können Sie dem nachfolgenden Beispiel entnehmen.

Die bisherigen gültigen Einträge in der genutzten Urlaubsgruppe müssen zeitlich begrenzt werden. Die Berechnungsgrundlage „auch angefangene Monate“ war bislang das normale Verhalten der Anwendung und sollte nicht geändert werden, um Urlaubsansprüche in der Vergangenheit nicht zu verändern:

Der Anspruch für das Jahr 2012 ist nicht fest vorgeschrieben; viele Dienststellen gewähren für das Jahr 2012 allen Mitarbeitern automatisch 30 Urlaubstage ohne Berücksichtigung des individuellen Alters. In unserem Beispiel haben wir daher für das Jahr 2012 einen entsprechenden Eintrag für alle Mitarbeiter ab 18 Jahren hinterlegt. Sollte es bei Ihnen eine andere Regelung geben, so müssen Sie die Urlaubsgruppe entsprechend Ihren Anforderungen anpassen.

In diesem und den weiteren Einträgen ist die Berechnungsgrundlage „Volle Monate“ hinterlegt. Diese Einstellung bewirkt, dass angefangene Monate bei Eintritt bzw. Austritt bei der Berechnung der Urlaubsansprüche nicht berücksichtigt werden.

Ab 2013 wird die Hinterlegung etwas aufwendiger, da die Berücksichtigung des Eintrittsdatums eine Rolle spielt. Alle Mitarbeiter, die spätestens zum 31.12.2011 eingestellt wurden und bereits im Jahr 2012 einen Anspruch auf 30 Urlaubstage erworben haben, behalten diesen als sogenannten Bestandsschutz (siehe auch http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/urlaub.html).

Für Mitarbeiter, die nicht in den Bestandsschutz fallen, müssen ab dem Jahr 2013 zwei Einträge in der Urlaubsgruppe hinterlegt werden:

Für die Bestandsschutzregelung müssen bis zum Jahr 2026 passende Einträge in der Urlaubsgruppe hinterlegt werden, in denen das Eintrittsdatum sowie das Alter berücksichtigt wird.

Der folgende Screenshot zeigt einen entsprechenden Eintrag für das Jahr 2014 für die Mitarbeiter, die unter den Bestandschutz fallen:

Nach den Änderungen an der Urlaubsgruppe sollte diese bei Ihnen wie folgt aussehen:

Die vorgenommen Anpassungen an der Urlaubsgruppe werden nachts automatisch gerechnet. Änderungen an den Urlaubsansprüchen werden im Report „Hinweise/Fehler“ protokolliert.

Bei Fragen zur automatischen Urlaubsanspruchsberechnung steht Ihnen unsere Hotline gerne zur Verfügung.

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