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Software-Freigaben 2015-11

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

In der AHB Zeitwirtschaft können mit dem neuen Modul Krankheiten
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
für Mitarbeiter neben den
Abwesenheiten auch Krankheiten erfasst werden. Eine Auswertung über den Beginn oder das
Ende der Entgeltfortzahlung erfolgt über den neuen Report
Krankheiten (EFZG).
Bestehenden Benutzern muss das Recht für den neuen Report ggf. in der Benutzerverwaltung freigeschaltet werden.

Die AHB Zutrittskontrolle wurde um eine neue Schnittstelle erweitert und unterstützt nun auch das Verwaltungssystem für
Coworking-Büros ‚Cobot‚.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

Kunden mit Software-Wartungsvertrag erhalten die Updates kostenfrei.

Software-Freigaben 2015-07

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

In der AHB Zeitwirtschaft kann als Variante des RAW-Exports der Transfer von Buchungen an Microsoft Dynamics NAV aktiviert werden.

Im AHB Zeitkonto können mit Nutzung des Moduls Kalenderintegration endgültig genehmigte Abwesenheiten jetzt auch in die persönlichen
Microsoft Exchange-Kalender der Mitarbeiter eingetragen werden.

Erweiterung der AHB Zutrittskontrolle für den reibungslosen Betrieb von Parkplätzen in Österreich: Österreichische Bankomat-Karten können gelesen und SEPA-XML-Dateien nach österreichischer Norm erstellt werden.

Das Host-Zeitwirtschaftssystem INTARAP/N wird nun vom AHB Connector unterstützt. Für den Betrieb wird die 3270-Emulation
IBM Personal Communications‚ benötigt.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

Kunden mit Software-Wartungsvertrag erhalten die Updates kostenfrei.

Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten

Ab dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde (Mindestlohngesetz, kurz „MiLoG“, veröffentlicht am 15.08.2014).

Aufzeichnungspflicht
Um den Behörden eine Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen, müssen gemäß §17 MiLoG die Arbeitgeber ab dem 01.01.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte („Minijobber„) sowie Zeitarbeiter aufzeichnen. Dieselbe Verpflichtung gilt in Bezug auf Beschäftigte in den im § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweigen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, sowie der Fleischwirtschaft (ausgenommen davon sind Führungskräfte und Mitarbeiter, die mehr als 2.958 EUR pro Monat verdienen).

„Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten“ weiterlesen

Automatischer Versand von Reports

Die AHB Zeitwirtschaft Web bietet Ihnen die Möglichkeit, Reports als PDF- oder CSV-Datei automatisiert per Mail an ausgewählte Empfänger zu verschicken.

Im folgenden Beispiel wird der Report Summen + Salden verwendet, der eine Auswertung der Vormonatssalden von allen Personen erlaubt. Dieser Report soll monatlich an die Personalabteilung per Mail als PDF-Datei verschickt werden.

Damit der Report automatisch erstellt und per Mail verschickt werden kann, ist eine gespeicherte Selektion notwendig. Im Report muss daher die gewünschte Selektion einmal hinterlegt und abgespeichert werden:

Danach gelangen Sie mit einem Klick auf den Link automatische Erstellung anlegen zur Einplanung, in der die Konfiguration für den automatisierten
Report hinterlegt wird:

Eigenschaften

Bei den Eigenschaften können Sie die Beschreibung des Reports ändern. Die Beschreibung wird u.a. im Betreff der Mail aufgeführt.

Einplanung

In diesem Abschnitt hinterlegen Sie wann (Datum/Zeit) und wie oft (Erneut nach) die automatische Erstellung des Reports stattfinden soll. Im aktuellen Beispiel soll der Report an jedem 15. eines Monats an die Personalabteilung verschickt werden.

Parameter

In das Eingabefeld Text 2 wird der Dateityp des automatisch erzeugten Reports definiert. Ein leerer Eintrag erzeugt immer eine PDF-Datei. Alternativ lässt sich über den Wert CSV eine CSV-Datei erzeugen. Die Mailadresse wird in das Eingabefeld Text 3 eingetragen; mehrere Mailempfänger werden durch ein Komma getrennt angegeben.

Nach dem Speichern der Angaben wird der Report ab sofort an jedem 15. eines Monats automatisch erzeugt und an die angegebene Mailadresse als PDF-Datei verschickt.

Buchen via IP-Telefon in der Cloud

Nutzen Sie Ihre vorhandenen Cisco-, Siemens- oder Avaya IP-Telefone für die Zeiterfassung in der Cloud!

Die AHB Cloud-Lösung AHB Zeitwirtschaft Plus ermöglicht das Buchen via IP-Telefon in der Cloud. Durch die Hinterlegung einer entsprechenden URL in den IP-Telefonen wird die AHB Zeitwirtschaft aufgerufen:

Die Abbildung zeigt die Anmeldemaske auf einem Cisco IP-Telefon 7975   Nach der Anmeldung erhalten Sie am Telefon die Übersicht Ihrer Zeitdaten und können dort direkt Ihre Buchung tätigen:  

Zeitdaten einer Person auf dem Cisco IP-Telefon 7975

Unterstützt werden aktuell die IP-Telefone 79xx, 89xx von Cisco, die OpenStage IP-Telefone Modell 60 bzw. 80 von Siemens sowie die Avaya-IP-Telefone 9611G, 9621G, 9641G und 9670G (mit dem Avaya Aura Communication Manager) – weitere Hersteller bzw. Modelle auf Anfrage.

Report Abwesenheiten / Kartei

Die zahlreichen Auswertungsmöglichkeiten der AHB Zeitwirtschaft Web wurden in der aktuellen Version durch den Report Abwesenheiten / Kartei erweitert.

Mit diesem Report erhalten Sie eine übersichtliche grafische Darstellung über die genommen Abwesenheitstage Ihrer Mitarbeiter. Zusätzlich werden Ihnen die Summen über die einzelnen Abwesenheitsgruppen sowie die Soll- und Ist-Tage angezeigt:

Kunden, die diesen kosten- und lizenzpflichtigen Report bereits in der alten AHB Janus Zeiterfassung genutzt haben, müssen nach einem Update ggf. die Benutzerrechte anpassen. Unseren Cloud-Kunden steht der neue Report kostenfrei zur Verfügung.

Urlaubsanspruch gemäß TVöD

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.03.2012 (9 AZR 529/10) die Regelungen im TVöD zum altersabhängigen Urlaub für ungültig erklärt. Die Tarifparteien haben im aktuellen TVöD 2012 deshalb Änderungen der Urlaubsansprüche vereinbart, die wiederum Änderungen in der AHB Zeitwirtschaft nach sich ziehen.

Mit der AHB Zeitwirtschaft Web können diese Änderungen mit Hilfe der automatischen Urlaubsanspruchsberechnung schnell und einfach für alle Mitarbeiter hinterlegt werden.

Wird die automatische Berechnung von Urlaubsansprüchen noch nicht verwendet, so werden von der Anwendung initial passende Urlaubsgruppen angelegt (ab Version 6.60), die dann genutzt werden können.

Kunden, die die automatische Berechnung von Urlaubsansprüchen bereits
nutzen, müssen die bestehenden Urlaubsgruppen anpassen. Die notwendigen Einstellungen können Sie dem nachfolgenden Beispiel entnehmen.

Die bisherigen gültigen Einträge in der genutzten Urlaubsgruppe müssen zeitlich begrenzt werden. Die Berechnungsgrundlage „auch angefangene Monate“ war bislang das normale Verhalten der Anwendung und sollte nicht geändert werden, um Urlaubsansprüche in der Vergangenheit nicht zu verändern:

Der Anspruch für das Jahr 2012 ist nicht fest vorgeschrieben; viele Dienststellen gewähren für das Jahr 2012 allen Mitarbeitern automatisch 30 Urlaubstage ohne Berücksichtigung des individuellen Alters. In unserem Beispiel haben wir daher für das Jahr 2012 einen entsprechenden Eintrag für alle Mitarbeiter ab 18 Jahren hinterlegt. Sollte es bei Ihnen eine andere Regelung geben, so müssen Sie die Urlaubsgruppe entsprechend Ihren Anforderungen anpassen.

In diesem und den weiteren Einträgen ist die Berechnungsgrundlage „Volle Monate“ hinterlegt. Diese Einstellung bewirkt, dass angefangene Monate bei Eintritt bzw. Austritt bei der Berechnung der Urlaubsansprüche nicht berücksichtigt werden.

Ab 2013 wird die Hinterlegung etwas aufwendiger, da die Berücksichtigung des Eintrittsdatums eine Rolle spielt. Alle Mitarbeiter, die spätestens zum 31.12.2011 eingestellt wurden und bereits im Jahr 2012 einen Anspruch auf 30 Urlaubstage erworben haben, behalten diesen als sogenannten Bestandsschutz (siehe auch http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/urlaub.html).

Für Mitarbeiter, die nicht in den Bestandsschutz fallen, müssen ab dem Jahr 2013 zwei Einträge in der Urlaubsgruppe hinterlegt werden:

Für die Bestandsschutzregelung müssen bis zum Jahr 2026 passende Einträge in der Urlaubsgruppe hinterlegt werden, in denen das Eintrittsdatum sowie das Alter berücksichtigt wird.

Der folgende Screenshot zeigt einen entsprechenden Eintrag für das Jahr 2014 für die Mitarbeiter, die unter den Bestandschutz fallen:

Nach den Änderungen an der Urlaubsgruppe sollte diese bei Ihnen wie folgt aussehen:

Die vorgenommen Anpassungen an der Urlaubsgruppe werden nachts automatisch gerechnet. Änderungen an den Urlaubsansprüchen werden im Report „Hinweise/Fehler“ protokolliert.

Bei Fragen zur automatischen Urlaubsanspruchsberechnung steht Ihnen unsere Hotline gerne zur Verfügung.

Schnelle Eingabe von Datum und Uhrzeit

Bei der Eingabe von Datum und Uhrzeit können Sie in den AHB Webanwendungen auf die Angabe des Trennzeichens verzichten. Sie haben aber auch noch weitere Möglichkeiten, die Eingabe der Daten zu verkürzen:

Datumsfelder (aktueller Bezugstag ist der 17.08.2012):

EingabeErgebnisBemerkung
2323.08.2012Tag des laufenden Monats
110411.04.2012Tag und Monat des laufenden Jahres
04091104.09.2011
3112201031.12.2010

Uhrzeit bzw. Zeiteingaben:

EingabeErgebnisBemerkung
300:033 Minuten bzw. 0 Uhr und 3 Minuten
4500:4545 Minuten bzw. 0 Uhr und 45 Minuten
91209:129 Stunden bzw. Uhr und 12 Minuten
173717:3717 Stunden bzw. Uhr und 37 Minuten
10834108:34108 Stunden und 34 Minuten
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