Software-Freigaben 2018-05

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

Einige wesentliche Neuerungen:

In der AHB Zeitwirtschaft ist jetzt eine Lohn-/Gehaltsschnittstelle zu geno.HR implementiert. Damit könenen Abwesenehiten und Kontowerte (nach Einrichtung in der Kontenverwaltung) an das Personalmanagement-System geno.HR übergeben werden.

Die Arbeitszeitregelungen sind jetzt mit einem Von- und einem Bis-Datum versehen. Dadurch sind zeitlich Änderungen in den Einstellungen der Arbeitszeitregelungen möglich, ohne Rechenergebnisse in der Vergangenheit zu ändern. Das bisher notwendige Anlegen neuer Arbeitszeitregelungen und deren zeitlich abgegrenzte Zuordnung in den Arbeitszeitgruppen entfällt.

In der AHB Zutrittskontrolle kann das Besuchermanagement jetzt auch mit SmartIntego-VCN-Schließungen genutzt werden.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

Kunden mit Software-Wartungsvertrag erhalten die Updates kostenfrei.




Software-Freigaben 2018-01

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

Einige wesentliche Neuerungen:

In der AHB Zeitwirtschaft und im AHB Connector können jetzt mit einem neuen Linetyp ‚ZE Compact E‘ die neue Kommunikationsform zu den Zeiterfassungsterminals ab der Version 6.03 aktiviert werden. Damit wird z.B. die Verbindung permanent offen gehalten, es ist ein Firmware-Update über die Software möglich, die Konfiguration der Terminals wird in der Software gesichert und die Kommunikation kann verschlüsselt werden.

In der AHB Zutrittskontrolle werden SEPA-Abrechnungen aus der Parkplatzverwaltung jetzt kompatibel zu SEPA-Standard 3.0/3.1 erzeugt (u.a. Verzicht auf explitite Auszeichnung als ‚Eilauftrag‘).

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

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Software-Freigaben 2017-11

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

Einige wesentliche Neuerungen:

Die Setup-Programme zur Installation bzw. Update der Anwendung sind jetzt mit
einem Zertifikat der AHB Systeme GmbH signiert.

In der AHB Zeitwirtschaft und in der AHB Zutrittskontrolle können jetzt mit einer kostenpflichtigen Erweiterungen Personalnummern bis 18 Ziffern genutzt werden. Ein weiteres neues Modul erlaubt Massendatenänderungen, aktuell können damit Personalnummern systemweit umgesetzt werden (eine, mehrere, Import aus CSV-Datei).

Abteilungsnummern können jetzt bis zu 20 Stellen lang sein.

In der AHB Zeitwirtschaft sind Pausenregelungen jetzt zeitlich abgenzbar.

In der AHB Zutrittskontrolle können jetzt Notfallkarten („Feuerwehrkarten“) definiert werden, die in Verbindung mit LineControllern/DoorControllern ab Version 6.03 einen unbedingten Zutritt unabhängig von Leserstatus, Prüfstufe etc. erlauben. An SmartIntego-VCN-Schließungen laufen diese Karten nie ab.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

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Software-Freigaben 2017-07

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

Einige wesentliche Neuerungen:

In der AHB Zeitwirtschaft gibt es eine neue Lohn- und Gehaltsschnittstelle zu PAISY (Version 105).

Kontobuchungen können jetzt im Report Allgemein optional mit dargestellt werden, in den Tageskorrekturen gibt es einen neuen Reiter zur Korrektur von Kontobuchungen.

Abwesenheitsdefinitionen sind jetzt zeitlich abgenzbar.

In der AHB Zutrittskontrolle gibt es Unterstützung für erste Pilotprojekte mit den SmartIntego Virtual CardNetwork-System und dem Wireless-Online-System via RS485-Gateways.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

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Software-Freigaben 2017-02

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

Alle Anwendungen fordern jetzt neue Systemvoraussetzungen:

  • Java-Laufzeitumgebung, Mindestversion:
    Java 2 Platform, Standard Edition (J2SE) 8.0
    (d.h. interne Versionsnummer 1.8)
     
  • MySQL-Datenbank, Mindestversion:
    MySQL Version 5.5

In allen Anwendungen kann in der Ansicht des
Administrators Informationen über den Server (Betriebssystem, Java,
Tornado-Web-Server, Mandanten und SQL-Verbindungen) angezeigt und ausgedruckt
werden (‚System-Informationen‚).

AHB Zeitwirtschaft, AHB Zutrittskontrolle sowie der AHB Connector unterstützen jetzt die Datenbank Microsoft SQL-Server (MS-SQL) ab Version
12.0.2269 für erste Pilotinstallationen alternativ zum MySQL-Server.

In der AHB Zeitwirtschaft kann mit den neuen Reports Betriebliches Eingliederungsmanagement sowie Arbeitsunfähigkeitsmanagement die innerbetriebliche Personalarbeit durch Überwachung der relevanten Krankheitstage optimiert werden.

Neue Lohn- und Gehaltsschnittstelle zu Sage HR.

Die AHB Zutrittskontrolle unterstützt die neuen Geräte ‚AHB Kartenkodierer MIFARE‚ zur Kodierung von MIFARE Classic- und DESFire EV1-Karten.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

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Software-Freigaben 2016-05

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

Alle Anwendungen unterstützen jetzt die Anzeige und das Versenden von Logdateien (Textdateien), so dass im Wartungsfall der Support durch die Hotline der AHB Systeme einfacher erfolgen kann. Bestehenden Benutzern muss das Recht für die Anzeige der Logdateien ggf. in der Benutzerverwaltung freigeschaltet werden.

In der AHB Zeitwirtschaft können mit dem neuen Report Stammdaten/Jubiläen die Stammdaten beliebiger Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt oder zeitraumbezogen angezeigt werden. Die zusätzlich ausgebbare Liste von Jubilaren ist kostenpflichtig. Bestehenden Benutzern muss das Recht für den neuen Report ggf. in der Benutzerverwaltung freigeschaltet werden.

Die AHB Zutrittskontrolle wurde um eine neue Schnittstelle erweitert und unterstützt nun auch das Gebäudeleitsystem ‚WinGuard‚ der Fa. Advancis.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

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Software-Freigaben 2015-11

Die Web-Anwendungen der AHB Systeme wurden aktualisiert und liegen jetzt in neuen Versionen vor:

In der AHB Zeitwirtschaft können mit dem neuen Modul Krankheiten
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
für Mitarbeiter neben den
Abwesenheiten auch Krankheiten erfasst werden. Eine Auswertung über den Beginn oder das
Ende der Entgeltfortzahlung erfolgt über den neuen Report
Krankheiten (EFZG).
Bestehenden Benutzern muss das Recht für den neuen Report ggf. in der Benutzerverwaltung freigeschaltet werden.

Die AHB Zutrittskontrolle wurde um eine neue Schnittstelle erweitert und unterstützt nun auch das Verwaltungssystem für
Coworking-Büros ‚Cobot‚.

Weitere Details zu den neuen Software-Versionen finden Sie in den oben verlinkten Versionshinweisen.

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Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten

Ab dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde (Mindestlohngesetz, kurz „MiLoG“, veröffentlicht am 15.08.2014).

Aufzeichnungspflicht
Um den Behörden eine Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen, müssen gemäß §17 MiLoG die Arbeitgeber ab dem 01.01.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte („Minijobber„) sowie Zeitarbeiter aufzeichnen. Dieselbe Verpflichtung gilt in Bezug auf Beschäftigte in den im § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweigen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, sowie der Fleischwirtschaft (ausgenommen davon sind Führungskräfte und Mitarbeiter, die mehr als 2.958 EUR pro Monat verdienen).



Die Aufzeichnung der Arbeitszeit muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages des auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags erfolgen. Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnungspflicht im Rahmen seines Direktionsrechts auf die Arbeitnehmer verlagern, muss dabei natürlich die Einhaltung einfordern und kontrollieren.

Bei Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflichten droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 €!

Dabei muss beachtet werden, dass sich die Aufzeichnungspflicht auf die
tatsächlich erbrachte Arbeitszeit bezieht und nicht etwa auf geplante Zeiten. Dienstpläne sind somit zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nicht geeignet.

Aufbewahrungsdauer
Das Gesetz sieht eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 2 Jahren vor. Tatsächlich sollten die Arbeitszeitnachweise allerdings länger aufbewahrt werden, da Betriebsprüfungen, die auch die Kontrolle der Aufzeichnungspflichten umfassen, alle 4 Jahre erfolgen.

AHB Zeitwirtschaft Plus als Cloud-Service
Die innovative Zeitwirtschaft Plus der AHB Systeme erlaubt es auch kleineren Unternehmen, die Dokumentationspflichten des MiLoG einfach und effizient einzuhalten. Beginn und Ende der Arbeitszeit kann jeder Mitarbeiter schnell im Webbrowser selbst erfassen. Auch eine mobile Erfassung der Arbeitszeiten ist einfach und kostengünstig möglich, die Preise beginnen bei 2 € pro Mitarbeiter und Monat. Mit der Nutzung dieses modernen Systems werden keine weiteren Dokumentationen der Arbeitszeiten (Excel-Listen o.ä.) benötigt. Alle Arbeitszeiten der Mitarbeiter können jederzeit eingesehen und z.B. als PDF-Datei exportiert werden.

Interessiert? Fordern Sie einen kostenlosen 30-Tage-Test an!