Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten

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Ab dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde (Mindestlohngesetz, kurz „MiLoG“, veröffentlicht am 15.08.2014).

Aufzeichnungspflicht
Um den Behörden eine Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen, müssen gemäß §17 MiLoG die Arbeitgeber ab dem 01.01.2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte („Minijobber„) sowie Zeitarbeiter aufzeichnen. Dieselbe Verpflichtung gilt in Bezug auf Beschäftigte in den im § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftszweigen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, sowie der Fleischwirtschaft (ausgenommen davon sind Führungskräfte und Mitarbeiter, die mehr als 2.958 EUR pro Monat verdienen).

Die Aufzeichnung der Arbeitszeit muss spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages des auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags erfolgen. Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnungspflicht im Rahmen seines Direktionsrechts auf die Arbeitnehmer verlagern, muss dabei natürlich die Einhaltung einfordern und kontrollieren.

Bei Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflichten droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 €!

Dabei muss beachtet werden, dass sich die Aufzeichnungspflicht auf die
tatsächlich erbrachte Arbeitszeit bezieht und nicht etwa auf geplante Zeiten. Dienstpläne sind somit zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht nicht geeignet.

Aufbewahrungsdauer
Das Gesetz sieht eine Aufbewahrungsdauer von mindestens 2 Jahren vor. Tatsächlich sollten die Arbeitszeitnachweise allerdings länger aufbewahrt werden, da Betriebsprüfungen, die auch die Kontrolle der Aufzeichnungspflichten umfassen, alle 4 Jahre erfolgen.

AHB Zeitwirtschaft Plus als Cloud-Service
Die innovative Zeitwirtschaft Plus der AHB Systeme erlaubt es auch kleineren Unternehmen, die Dokumentationspflichten des MiLoG einfach und effizient einzuhalten. Beginn und Ende der Arbeitszeit kann jeder Mitarbeiter schnell im Webbrowser selbst erfassen. Auch eine mobile Erfassung der Arbeitszeiten ist einfach und kostengünstig möglich, die Preise beginnen bei 2 € pro Mitarbeiter und Monat. Mit der Nutzung dieses modernen Systems werden keine weiteren Dokumentationen der Arbeitszeiten (Excel-Listen o.ä.) benötigt. Alle Arbeitszeiten der Mitarbeiter können jederzeit eingesehen und z.B. als PDF-Datei exportiert werden.

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